Umbau zum barrierefreien Auto: Förderung und Finanzierung
Das Autofahren ist auch mit Prothesen möglich. Für den Umbau des Fahrzeugs sollte frühzeitig mit den Kostenträgern abgeklärt werden, ob eine Förderung möglich ist. Welche Lösungen es für die Umrüstung gibt und unter welchen Voraussetzungen es eine Bezuschussung gibt, erfahren Sie im Folgenden.
Eine Übersicht an Anbietern, die die Umbauarbeiten im Auto durchführen können, bieten folgende Websites:
Umbauarbeiten bei Ober-/Unterschenkelamputationen
- Fahren mit Automatik (Pflicht bei Oberschenkelamputierten)
- Fahren mit gut sitzender, belastbarer Prothese
- Fahren mit Automatik (Pflicht bei Oberschenkelamputierten)
- Pedalverlagerung nach links
- Fahren mit gut sitzender, belastbarer Prothese
- Fahren mit Handbediengerät und Automatik
- Lenkradknauf, Commander für Zusatzbedienelemente
- Bei Bedarf: Rollstuhl-Verladehilfen, Sitzzurichtung/Fahren vom Rollstuhl aus, Standheizung (Eisfreiheit der Scheiben), individuelle Sonderbestimmungen (Spiegel, Scheiben usw.)
Umbauarbeiten bei Ober-/Unterarmamputationen
- Fahren mit Automatik (Pflicht)
- Commander, Lenkradknauf
- elektrische Betätigung für weitere Zusatzbedienelemente
- ggf. Fahren mit gut sitzender, belastbarer Prothese
- Fahren mit Automatik (Pflicht) Commander, Lenkradknauf
- elektr. Betätigung für weitere Zusatzbedienelemente
- ggf. Fahren mit gut sitzender, belastbarer Prothese
Da alle Funktionen zum Führen des Fahrzeugs hochgradig beeinträchtigt sind, sind funktionentechnische Lösungen schwierig, umfangreich als auch teuer und nur in Einzelfällen erreichbar. Daher sind individuelle Testungen mit speziellen Firmen oder Einrichtungen erforderlich.
Wer trägt welche Kosten?
Menschen mit Behinderung erhalten nach der Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV) finanzielle Unterstützung. Diese Zuschüsse decken die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis sowie die Anschaffung eines Fahrzeugs ab. Bereits vor Beginn der Fahrschulausbildung sollte man mögliche Unterstützungsleistungen abklären und den entsprechenden Antrag stellen.
Für die Förderung müssen Antragsteller*innen nachweisen, dass man aufgrund der Behinderung dauerhaft auf das Kraftfahrzeug angewiesen ist, um zum Arbeits- oder Ausbildungsort zu gelangen. Arbeitet man von zu Hause aus, kann man auch eine Förderung erhalten, wenn das Kraftfahrzeug aufgrund Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist, um beim Auftraggeber Ware abzuholen oder die Arbeitsergebnisse abzuliefern.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Nettoeinkommen des/der Antragsteller*in. Kosten, die durch behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in bestehende Führerscheine entstehen, werden vollständig übernommen.
Die Kosten für behinderungsbedingte Zusatzausstattungen am Fahrzeug werden durch die KfzHV vollständig – ohne Einkommensprüfung – übernommen. Außerdem erstattet sie die Ausgaben für technische Überprüfungen und eventuelle Reparaturen vollständig.
Zuschüsse können bei folgenden Rehabilitationsträgern beantragt werden:
Förderung eines Neuwagens
Nach § 5 Abs. 1 der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung liegt die Höhe des Bemessungsbetrags bei 22.000 Euro. In begründeten Ausnahmefällen kann auch ein höherer Betrag genehmigt werden.
Wird der Förderantrag genehmigt, übernimmt der Kostenträger die Ausgaben für Fahrzeugumbauten und notwendige Zusatzausstattungen. Dafür muss man nachweisen, dass man aufgrund der Art oder Schwere der Beeinträchtigung ein eigenes Auto benötigt, um zur Arbeit oder Ausbildung zu kommen. Ist der Arbeitsort auch ohne eigenes Fahrzeug erreichbar, kann in bestimmten Fällen finanzielle Unterstützung durch eine Stiftung beantragt werden.

Förderung eines Gebrauchtwagens
Für die Förderung eines Gebrauchtwagens muss dessen Verkehrswert beim Kauf mindestens 50 % des Neuwagenpreises betragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Nettoeinkommen der Antragstellerin oder des Antragstellers. Bereits (vorrangige) Zuschüsse anderer Leistungsträger werden angerechnet, wodurch sich der weitere Zuschuss entsprechend reduziert.
Alternativ kann man auch ein zinsloses Darlehen beantragen. Dieses muss dann innerhalb von fünf Jahren zurückgezahlt werden.
Rabatte vom Hersteller
Einige Autohersteller gewähren Menschen mit Behinderung beim Neuwagenkauf Rabatte von 8-29 % auf den Listenpreis. Diese werden i.d.R. vom Händler vor Ort angeboten. Diese Rabatte sind oft an einen bestimmten Behinderungsgrad oder zusätzliche Merkzeichen gebunden. Zudem muss das Fahrzeug i.d.R. auf die behinderte Person zugelassen werden. Ein Rechtsanspruch auf einen Rabatt besteht nicht, da jeder Händler individuell entscheidet, ob und in welcher Höhe ein Preisnachlass gewährt wird.
Auch bei der Kfz-Versicherung können spezielle Rabatte für Menschen mit Behinderung angefragt werden. Dabei lohnt sich der Vergleich mit Normaltarifen.
