Autofahren mit Prothese
Mit dem Auto mobil zu sein ermöglicht Selbstständigkeit und Flexibilität sowie aktive Teilhabe am gesellschaftlichen, beruflichen und familiären Leben. Auch mit Prothesen ist das Autofahren möglich. Dazu braucht es ein Gutachten sowie eine Schulung, um die Fahreignung zu überprüfen. Zudem ist entscheidend, das Fahrzeug an die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der Prothesenträger*innen anzupassen.
Autofahren als Prothesenträger*in – Ablauf mit und ohne Führerschein
Je nachdem, ob bereits vor der Amputation ein Führerschein vorhanden war, unterscheidet sich der Weg zur Fahrerlaubnis und zur individuellen Fahrzeuganpassung. Die dargestellten Schritte geben einen groben Überblick über den üblichen Ablauf, der jedoch je nach individueller Situation abweichen kann.
Prüfung der Fahreignung
Eine körperliche Einschränkung schließt die Fahreignung nicht aus, sondern wird individuell geklärt. Eine Fahrerlaubnis wird durch spezielle Auflagen und/oder entsprechende Beschränkungen ermöglicht.
Die Erteilung der Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort beantragt werden. Diese prüft, inwieweit die persönliche Einschränkung die Fahreignung beeinträchtigt oder auch ausschließt. Für die Prüfung fordert die Behörde i.d.R.:
Besitzt man noch keinen Führerschein, muss man wie üblich die theoretische und praktische Fahrschulausbildung, mit den dazugehörigen Prüfungen, durchlaufen. Hierfür gibt es spezielle Fahrschulen mit entsprechend umgebauten Fahrzeugen. Hilfestellung für die Suche nach einer geeigneten Fahrschule kann die Website der Fahrlehrerverbände geben.

Medizinisches Gutachten
Das medizinische Gutachten muss selbst bezahlt werden und kann nur von einer bestimmten Gruppe an Ärzt*innen, die die Fahrerlaubnisbehörde bestimmt, angefertigt werden. Entsprechende Ärzt*innen können bei den Ärztekammern erfragt werden. Anwender*innen wählen unter Berücksichtigung der Vorgaben den/die medizinische*n Gutachter*in selbst aus, wobei diese*r nicht gleichzeitig für die Behandlung zuständig sein darf.
Das Gutachten beinhaltet neben den persönlichen Daten die detaillierte Erläuterung der Behinderung und den damit verbundenen körperlichen Einschränkungen. Mögliche Bedenken an der Fahreignung werden im Gutachten erläutert.
Technisches Gutachten
Bei Mobilitätseinschränkungen kann neben dem medizinischen ein technisches Gutachten notwendig sein. Die Fahrerlaubnisbehörde verlangt dieses durch eine*n amtlich*e anerkannte*n Sachverständige*n für den Kraftfahrzeugverkehr. Hierbei werden Fahrproben an Simulatoren durchgeführt sowie das Reaktionsvermögen getestet. Dadurch wird überprüft, ob das Fahrzeug unter Verwendung der notwendigen technischen Hilfsmittel sicher gesteuert werden kann. Unter Berücksichtigung des medizinischen Gutachtens wird entsprechend festgelegt, welche Fahrzeuganpassungen oder -umbauten notwendig sind. Ein*e Prüfer*in kann über die Website der Bundesanstalt für Straßenwesen gesucht werden.
Medizinisch-psychologisches Gutachten
In der Regel ist das ärztliche Gutachten ausreichend, außer es bestehen weiterhin Zweifel an der Eignung. In diesem Fall kann die Behörde zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anfordern, das bei akkreditierten Instituten und Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt wird. Adressen können ebenfalls auf der Website der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gefunden werden.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung besteht aus folgenden Teilen:
Die Kosten für das medizinisch-psychologische Gutachten variieren je nach Begutachtungsstelle und sollten deshalb vorab erfragt werden.
Wenn das Überprüfungsverfahren erfolgreich abgeschlossen ist und die Führerscheinstelle bestimmte Auflagen oder Einschränkungen festgelegt hat, steht die persönliche Eignung fest. Eine erneute Überprüfung erfolgt nur bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands.
Umschreibung des Führerscheins
Fahrzeuginhaber*innen sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine Behinderung, die nach Erwerb der Fahrerlaubnis auftritt, zu melden. Dennoch sollten Fahrzeuginhaber*innen ärztlich abklären, ob ihre Fahreignung noch gegeben ist und notwendige Fahrzeuganpassungen besprechen. Passiert aufgrund einer Einschränkung ein Unfall, kann der Fahrer strafrechtlich verantwortlich sein. In diesem Fall könnte die Kfz-Haftpflichtversicherung Regress verlangen und die Kaskoversicherung könnte ihre Leistungen ganz oder teilweise verweigern.
Besitzt man bereits einen Führerschein, braucht man ein medizinisches, technisches und/oder medizinisch-psychologischen Gutachten. Die vorhandene Fahrerfahrung muss bei einer Fahrprobe nachgewiesen werden.
Die wird vor der eigentlichen praktischen Fahrprüfung durchgeführt und kann auch in einem speziell umgebauten Fahrschulwagen erfolgen. Sie muss in Anwesenheit eines amtlich anerkannten (akkreditierten) Sachverständigen und eines Fahrlehrers stattfinden. Es wird geprüft, ob man in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu fahren, entweder ohne technische Hilfsmittel oder mit einer individuell angepassten baulichen Veränderung. Ebenso werden Auflagen und Einschränkungen für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse festgelegt. Sie werden dann durch Schlüsselzahlen im Führerschein angegeben.
Je nach Art der Amputation kann das Fahrzeug individuell angepasst werden. Solche Umbauten werden von spezialisierten Anbieter*innen durchgeführt. Wichtig ist, vorab mit den zuständigen Kostenträgern zu klären, ob und in welchem Umfang eine finanzielle Unterstützung möglich ist. Welche Umrüstlösungen es gibt und unter welchen Voraussetzungen eine Bezuschussung beantragt werden kann, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag über Förderungen zum Fahrzeugumbau.
